Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss ihnen eine ganze Reihe von Gesetzen allgemein zugänglich machen, z. B. durch Aushang. Diese Vorschrift ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn ggf. wird sie durch eine Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Wie Sie Ihrer Aushangpflicht nachkommen, ist grundsätzlich egal: Ob Sie an das Schwarze Brett Ihres Betriebes einzelne Blätter hängen oder im Pausenraum auslegen Hauptsache ist, Sie machen Ihren Mitarbeitern alle vom Gesetzgeber als aushangpflichtig betitelten Gesetze zugänglich.
Damit Sie ganz einfach Ihrer Aushangpflicht nachkommen und auch sicher sein können, dass Sie alle Gesetze aktuell beisammen haben, haben wir alle aushangpflichtigen Gesetze sowie darüber hinaus zum Aushang empfohlene Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung in dieser Broschüre zusammengestellt.
Dieser Aushang enthält u.a.: